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2011
VOM 16.12.2011
Freilichtbühne darf in den kommenden Jahren weiter bespielt werden


... zum Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 02.12.2011
Der Veranstaltungsbetrieb auf der Freilichtbühne Zwickau kann in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Eilantrag eines Anwohners, gerichtet auf die Einstellung des Veranstaltungsbetriebes, mit Beschluss vom 02.12.2011 nunmehr in der zweiten Instanz zurückgewiesen. Im Vorfeld hatte schon das Verwaltungsgericht in Chemnitz ebenfalls im Sinne von Kultour Z. entschieden. Die Freilichtbühne bleibt somit das, was sie seit 1957 ist – eine Veranstaltungsstätte, die weiterhin in der lieb gewonnenen Tradition, entsprechend ihrem Bestimmungszweck betrieben werden darf und betrieben werden wird.

Fast 14.000 Bürger haben sich in den letzten Monaten engagiert und mit ihrer Unterschrift für die Zwickauer Open-Air-Bühne stark gemacht. Schon seit 1957 begeistert sie Jung & Alt mit ihrer einzigartigen Atmosphäre an lauen Sommerabenden bei Theater, Konzerten, Kinderfesten, Showprogrammen, Fußball Public-Viewing, oder Kinovorführungen.

Die Freilichtbühne, eine der größten und für Veranstalter infrastrukturell modernsten Open-Air-Locations in Sachsen, lag indes eine Saison nahezu brach und wurde nur stark eingeschränkt bespielt. Das Interesse der großen deutschen Veranstalter an der Zwickauer Bühne ist jedoch ungebrochen stark und so freut sich Kultour Z. sehr darüber, dass es in Begleitung des beauftragten Fachanwaltes Dr. Nikolai Lück (RAé Wagensonner/ Berlin) gelungen ist, noch in diesem Jahr eine bindende Entscheidung über die höchsten sächsischen Verwaltungsrichter herbeizuführen.

Das sächsische OVG sieht ausweislich des nun samt ausführlicher Begründung vorliegenden Beschlusses vom 02.12.2011 keine Gründe, die gegen die Rechtsmäßigkeit des Veranstaltungsbetriebes sowie gegen die zugrunde liegende Baugenehmigung sprechen. Der erkennende Senat hält in seiner Entscheidung fest, dass die vom Veranstaltungsbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen für den Nachbarn unschädlich und damit hinzunehmen sind. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt das OVG zugunsten von Kultour Z. gerade auch, dass der Nachbar in Kenntnis des schon seit Jahrzehnten existenten Veranstaltungsbetriebes zuzog und im Übrigen die von der Freilichtbühne ausgehenden Geräuschimmissionen dank zwischenzeitlich umgesetzter Lärmschutzmaßnahmen und einer Begrenzung des Spielbetriebes auf 10 Veranstaltungen pro Jahr im Abendbereich zukünftig leiser ausfallen werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Das OVG stellt mit seinem Beschluss nun umfassend und unmissverständlich klar:

Die Freilichtbühne wurde und wird gemäß der erteilten Baugenehmigung auf legaler, rechtsstaatlicher Basis betrieben. Die dadurch verursachten Geräuschimmissionen sind unschädlich und von den Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen.

Kultour Z. hält in diesem Zusammenhang abschließend fest:

Die Kultour Z. GmbH hätte auch in der ausgelaufenen Open-Air-Saison 2011 auf Grundlage der aktuellen Baugenehmigung auf der Freilichtbühne Konzerte veranstalten können. Darauf wurde freiwillig weitgehend verzichtet. Hiermit sollte vor allem eine Verschärfung des Konfliktes zwischen dem klagenden Nachbarn und den Zwickauer Besuchern, denen dieses auch medial breit dargestellte Klageverhalten unverständlich war, verhindert werden.

Wir freuen uns über die Entscheidung der höchsten verwaltungsrichterlichen Instanz in Sachsen und können nun mit weitgehender Rechtssicherheit den bisherigen Veranstaltungsbetrieb fortsetzen. Wir freuen uns für die vielen Zwickauer Bürger, die „ihre“ Freilichtbühne im Herzen nie aufgegeben haben und ihren Zuspruch auf vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht haben. Das Rechtsgefühl dieser Zwickauer Bürger, dass nach den vorherrschenden Umständen der Veranstaltungsbetrieb zulässig ist und dessen Geräusche von den Nachbarn hinzunehmen sind, hat das OVG eindrucksvoll bestätigt.

Wir bedanken uns, wünschen ein friedliches Weihnachtsfest und sehen den kommenden Spielzeiten der Freilichtbühne Zwickau mit Freude und Tatendrang entgegen.
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